AGB

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Alle Angebote und Lieferungen im Online Shop unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Interhydro AG gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop von Luwasa abgeschlossen werden.

Interhydro AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2. Vertragspartner
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Interhydro AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die Interhydro AG zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt via Internet. Interhydro AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt bzw. nach Bezahlung die bestellte Ware liefert (inkl. Lieferschein).

3. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten. Durch Anklicken des Buttons 'Bestellung senden' im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.


4. Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, unverpackt, ab Werk. Transport- und Verpackungskosten werden separat berechnet.


Bei Zahlung mit der Kreditkarte, Paypal oder Bitcoin erfolgt die Belastung Ihres Kontos mit Abschluss Ihrer Bestellung bzw. nach Angabe der entsprechend benötigten Informationen oder Transaktionsabschlusses. 

5. Lieferung/-Zeiten
Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Schweiz. Soweit am Lager, werden die Produkte innerhalb von 3 Tagen oder entsprechend der individuellen Spezifikation auf der jeweiligen Produktseite an die vom Kunden angegebene Adresse in der Schweiz geliefert. Bei Verzögerungen erfolgt eine schriftliche Meldung an den Kunden mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Die Lieferung erfolgt in der Regel mit der schweizerischen Post. In Ausnahmefällen wird auch unsere eigene Transportflotte oder werden Aussendienst-Mitarbeiter eingesetzt. Das Versandziel wird vom Kunden bei Eingabe der Lieferadresse definiert.


6. Versandkosten
Für die Schweiz gelten die üblichen Tarife der schweizerischen Post. Diese werden vor Kaufabschluss separat ausgewiesen. Bei Hydrokulturpflanzen fallen zusätzliche Versandkosten an, sofern die Ware temperaturgeführt transportiert werden muss. Die Kosten sind für jedes Produkt separat spezifiziert und werden entsprechend ausgewiesen. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Steuern an.


7. Nutzen und Gefahr
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Käufers. Nutzen und Schaden gehen an den Käufer bei der Übernahme ab Werk über.

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken. Reklamationen über fehlende Waren oder Beschädigungen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Empfang der Ware bei der Interhydro AG, Vordermärchligenweg 3, 3112 Allmendingen b. Bern, schriftlich, unter Angabe der Lieferschein-, bzw. Shop-Bestellungs-Nummer, zu melden. Retourensendungen ohne vorgängige Abklärung mit unserem Kundendienst werden von uns grundsätzlich nicht akzeptiert und nicht zurückerstattet. Die im Online Shop gezeigten Abbildungen sind Fotos einzelner Stücke. Geringfügige Abweichungen in Mass und Form sowie der Farbgebung geben kein Recht zu Beanstandungen. Die Haftung erstreckt sich nur auf das von uns gelieferte Material und bis zum verrechneten Fakturabetrag. Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst unter: info@interhydro.ch mit dem Betreff WEBSHOP.

8. Umfang der Lieferpflicht
Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist und der Liefertermine erfolgen unverbindlich und stelle keine Ausschlussfrist dar. Wir sind um deren Einhaltung bemüht. Der Käufer kann aus einer etwaigen Überschreitung der Lieferangaben keinerlei Rechte herleiten, insbesondere kein Rücktrittsrecht und/oder Schadenersatzanspruch, es sei denn, die Parteien haben Anderes vereinbart. Dies gilt auch bei Vorliegen höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stilllegung unserer Lieferwerke, Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Terrorismus, Witterungs- und Verkehrsbedingungen wie z.B. Strassensperrungen oder Staus, Brände, behördliche Massnahmen oder ähnliche Ereignisse. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden beim Käufer infolge einer Nichtlieferung. Produkte Änderungen werden ohne vorherige Ankündigung im Sinne des technischen Fortschrittes vorgenommen. 

Bei Produkten und Dienstleistungen von Interhydro AG stehen der Kundschaft sämtliche Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop entsprechend vermerkt sind.

Wählt der Kunde die Lieferoption «Lieferung an den Verwendungsort» so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Zugang zum Verwendungsort möglich und gewährleistet ist. Der Kunde muss überprüfen, ob das Produkt durch die Zugänge (z.B. Treppenhaus, Türen etc.) passt. Kann das Produkt nicht an den Verwendungsort transportiert werden, so trägt der Kunde dafür die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Interhydro AG den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und eine Umtriebsentschädigung von 20% des Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.– sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte in Rechnung stellen.

Falls die Kundschaft die Ware abholen will, jedoch die bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft abholt, kann Interhydro AG den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.– sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte in Rechnung stellen.

Interhydro AG haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

    1. Unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
    2. Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
    3. Unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
    4. Höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Interhydro AG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Dienstleistern entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet der mit der Ausführung beauftragte Dienstleister.

9. Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte
Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben Eigentum der Interhydro AG. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.


10. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.


11. Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Interhydro AG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.


Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:

Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und der Interhydro AG gilt als stillschweigend vereinbart, dass für deren Beurteilung örtlich und sachlich der Gerichtsstand Konolfingen in 3082 Schlosswil zuständig sein soll.

 CH-3112 Allmendingen, September 2016 – Interhydro AG